Unterstützung bei Niederlassung

Der Landkreis Vechta gewährt niederlassungswilligen Ärzten sowie für die Gründung von Zweitpraxen im Landkreis Vechta nichtrückzahlbare Zuschüsse. Hierunter fallen besispielsweise Betriebskostenzuschüsse, Umzugskosten, Renovierungs- und Modernisierungskosten, Investitionen in Digitalisierung und Telemedizin.

Richtlinie zur Förderung der Niederlassung

Um langfristig eine gute medizinische Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten, hat sich der Landkreis Vechta zum Ziel gesetzt, niederlassungswillige Ärztinnen und Ärzte und sonstige gesetzlich geregelte Heilberufe mit staatlicher und kassenärztlicher Zulassung zu fördern.

Hier gelangen Sie zur Richtlinie.

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der Niederlassung

Für folgende Vorhaben können Sie eine Förderung beantragen:

  • Betriebskostenzuschüsse
  • Umzugskosten
  • Renovierungs- und Modernisierungskosten
  • Investitionen in Digitalisierung und Telemedizin

Hier gelangen Sie zum Antrag.

Ansprechpartnerin:

Frau Ulrike Meyer 

Referat für Wirtschaftsförderung, Mobilität und Tourismus

Tel.: 04441/898-2611

Fax: 04441/898-1037

E-Mail: 2611(at)landkreis-vechta.de