Unterstützung bei Niederlassung
Der Landkreis Vechta gewährt niederlassungswilligen Ärzten sowie für die Gründung von Zweitpraxen im Landkreis Vechta nichtrückzahlbare Zuschüsse. Hierunter fallen besispielsweise Betriebskostenzuschüsse, Umzugskosten, Renovierungs- und Modernisierungskosten, Investitionen in Digitalisierung und Telemedizin.
Um langfristig eine gute medizinische Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten, hat sich der Landkreis Vechta zum Ziel gesetzt, niederlassungswillige Ärztinnen und Ärzte und sonstige gesetzlich geregelte Heilberufe mit staatlicher und kassenärztlicher Zulassung zu fördern.
Hier gelangen Sie zur Richtlinie.
Für folgende Vorhaben können Sie eine Förderung beantragen:
- Betriebskostenzuschüsse
- Umzugskosten
- Renovierungs- und Modernisierungskosten
- Investitionen in Digitalisierung und Telemedizin
Hier gelangen Sie zum Antrag.
Ansprechpartnerin:
Frau Ulrike Meyer
Referat für Wirtschaftsförderung, Mobilität und Tourismus
Tel.: 04441/898-2611
Fax: 04441/898-1037
E-Mail: 2611(at)landkreis-vechta.de